Normen

DIN VDE 0100-410

Nach der DIN VDE 0100-410 müssen folgende Bereiche mit Fehlerstromschutz-Einrichtungen ausgestattet werden:

  • alle Steckdosenstromkreise im Laienbereich und alle Endstromkreise im Außenbereich bis 32A
  • Räume mit Badewanne und Dusche
  • Becken von Schwimmbädern und andere Becken
  • feuchte und nasse Bereiche sowie Räume und Anlagen im Freien

Damit werden auch Hobbyräume, Garagen und Gartenbereiche von der Schutznorm erfasst.

Nach der Übergangsfrist trat die DIN VDE 0100-410 im Februar 2009 vollständig in Kraft!
Schutzmaßnahmen und deren Anwendung –Sicherheitsaspekte bei der Errichtung von Niederspannungsanlagen

Die Grundregel des Schutzes gegen elektrischen Schlag lautet: Gefährliche aktive Teile dürfen nicht berührbar sein und berührbare leitfähige Teile dürfen weder unter normalen Bedingungen noch unter Einzelfehlerbedingungen zu gefährlichen aktiven Teilen werden.
Diese Grundregel ist die Basis für alle erforderlichen Maßnahmen, die bei der Errichtung elektrischer Anlagen zu berücksichtigen sind, insbesondere dann, wenn es keine speziellen Festlegungen gibt und damit Eigeninitiative auf der Basis vorgegebener Schutzziele notwendig werden.

Basisschutz – Schutz gegen direktes Berühren

Die zugeordnete Schutzvorkehrung wird durch Gehäuse, Umhüllungen, Abdeckungen bzw. der Luft als Basisisolierung der aktiven Teile in Übereinstimmung mit Anhang A oder – falls zutreffend – mit Anhang B der Bestimmung realisiert.

Fehlerschutz – Schutz bei indirektem Berühren

Der Fehlerschutz wird mittels eines Schutzpotenzialausgleichs über die Haupterdungsschiene – einer Verbindung aller inaktiven Leitungen und Teile mit einem Schutzleiter – und automatischer Abschaltung der Stromversorgung
durch eine Schutzeinrichtung, z.B. durch eine Überstrom-Schutzeinrichtung oder durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) in Übereinstimmung
mit Abschnitt 411 der Bestimmung bewirkt.

Zusätzlicher Schutz – Schutz bei direktem Berühren

Dieser „zusätzliche Schutz zum Fehlerschutz“ ist – als zusätzliche
Schutzmaßnahme beim Versagen des Basis- und des Fehlerschutzes
– erreichbar durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA; siehe dazu
Abschnitt 415; oder neu durch die Variante Zusätzlicher Schutzpotenzialausgleich
(bisher zusätzlicher Potenzialausgleich).
Dieser zusätzliche Schutz darf nicht als einzige, alleinige Schutzmaßnahme angewendet werden, sondern nur als Zusatzschutz!

Sicherheit durch selektive Abschaltung beachten

Um Totalausfälle der elektrischen Versorgung auszuschließen (Anlagenverfügbarkeit), ergänzt die DIN 18015 Teil 2: „Die Zuordnung
von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) zu den Stromkreisen ist so vorzunehmen, dass das Abschalten eines Fehlerstrom-Schutzschalters
nicht zum Ausfall aller Stromkreise führt“. Übergeordnet sollten gegebenenfalls
selektive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen den Gesamtfehlerstrom überwachen.
Im Übrigen sollte eine Selektivität durch eine Aufteilung der Stromkreise
auf mehrere Schutzeinrichtungen sowie durch eine Trennung von Licht- und Steckdosen-Stromkreisen erfolgen; EDV-Anlagen oder Tiefkühlschränke
sollten grundsätzlich immer separat geschützt werden. Durch die Zuordnung zu jedem einzelnen Endstromkreis werden unerwünschte Abschaltungen
fehlerfreier Stromkreise, hervorgerufen durch Aufsummierung betriebsbedingter Ableitströme oder durch transiente Stromimpulse bei Schalthandlungen vermieden.

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen zum Schutz gegen elektrischen Schlag

Für die Schutzmaßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag sind ausschließlich netzspannungsunabhängige Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) zugelassen.

DIN EN 61439
Wichtige Änderungen sind unter anderem:

1. Die neue Norm ist wie die Gerätenorm IEC 60947 strukturiert. Sie enthält einen allgemeinen Teil sowie eindeutig klassifizierte Produktteile:

  • T1: allgemeine Festlegungen
  • T2: Leistungsschalter
  • T3: Lastschalter und NH-Geräte

Anmerkung: Der jetzige Teil 2 war früher in Teil 1 enthalten.

2. Schaltgerätekombinationen sind jetzt als „Black Box“ in ihren Schnittstellen zu bemessen.
Der Nachweis der Bemessungswerte ist abhängig vom Einsatzgebiet und den Schutzzielen:

  • Anschluss an das elektrische Netz (z.B. unbeeinflusster Kurzschlussstrom: N-Leiter mindestens 50 % des Außenleiters)
  • Stromkreise und Verbraucher (z.B. Bemessungsstrom der Schaltgerätekombination: Bemessungsbelastungsfaktor ist neu definiert)
  • Aufstellungs- und Umgebungsbedingungen (z.B. UV- und Korrosionsbeständigkeit)
  • Bedienen und Warten (z.B. Schutz gegen unabsichtliches direktes Berühren gefährlicher aktiver Teil nach EN 50274)

3. Die bisherigen Begrifflichkeiten Typgeprüfte (TSK) und partiell typgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (PTSK) entfallen und werden durch einen Bauartnachweis ersetzt. Den Nachweis der Bauart hat der Hersteller durch Prüfung, Berechnung oder Erfüllung von Konstruktionsregeln zu erbringen; die Bauartnachweise sind zu dokumentieren.

Quelle: Hager