Schutzsysteme

Das Blitzschutzsystem

Blitzschutzsysteme sollen bauliche Anlagen vor Brand oder mechanischer Zerstörung schützen und Personen in den Gebäuden vor Verletzung oder gar Tod bewahren.
Ein Blitzschutzsystem besteht aus dem Äußeren und dem Inneren Blitzschutz.

Der Blitzschutz-Potentialausgleich reduziert die durch den Blitzstrom verursachten Potentialunterschiede. Dies wird durch die Verbindung aller getrennten, leitenden Anlagenteile direkt durch Leitungen oder durch Überspannungsschutzgeräte (SPDs) erreicht.

Die Bestandteile eines Blitzschutzsystems nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305) sind:

  • Fangeinrichtung
  • Ableitungseinrichtung
  • Erdungsanlage
  • Trennungsabstände
  • Blitzschutz-Potentialausgleich
Die Schutzklassen

Es sind die vier Schutzklassen I, II, III und IV von Blitzschutzsystemen (LPS) anhand eines Satzes von Konstruktionsregeln festgelegt, die auf dem entsprechenden Gefährdungspegel beruhen.

Jeder Satz umfasst

  • klassenabhängige (z.B. Radius der Blitzkugel, Maschenweite) und
  • klassenunabhängige (z.B. Querschnitte, Werkstoffe)
    Konstruktionsregeln.

Zum Sicherstellen kontinuierlicher Verfügbarkeit komplexer informationstechnischer Systeme auch im Falle direkter Blitzeinwirkung sind, aufbauend auf einem Blitzschutzsystem, weiterführende Maßnahmen zum Überspannungsschutz elektronischer Systeme notwendig.

Die Funktionen des Äußeren Blitzschutzes sind:
  • Das Auffangen von Direkteinschlägen mit einer Fangeinrichtung
  • Das sichere Ableiten des Blitzstromes zur Erde mit einer Ableitungseinrichtung
  • Das Verteilen des Blitzstromes in der Erde über eine Erdungsanlage
Die Funktionen des Inneren Blitzschutzes sind:
  • Das Verhindern gefährlicher Funkenbildung innerhalb der baulichen Anlage.
    Dies wird durch den Potentialausgleich oder eine Trennstrecke zwischen den Bauteilen des Blitzschutzsystems und anderen elektrisch leitenden Elementen innerhalb der baulichen Anlage erreicht.

Quelle: Dehn + Söhne